Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Außerkrafttretensdatum
31.12.1983
Index
61/03 Familienpolitischer Beirat
Text
§ 10.Paragraph 10,
Die Führung der Geschäfte des Beirates obliegt dem Bundesministerium für Finanzen; der hiedurch entstehende Aufwand ist aus den Kreditmitteln des Bundesministeriums für Finanzen zu bestreiten. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.
Im RIS seit
10.08.2023
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025
Gesetzesnummer
10008221
Dokumentnummer
NOR40255133