Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1979,
BG
Paragraph 10
01.01.1980
31.12.1983
61/03 Familienpolitischer Beirat
Die Führung der Geschäfte des Beirates obliegt dem Bundesministerium für Finanzen; der hiedurch entstehende Aufwand ist aus den Kreditmitteln des Bundesministeriums für Finanzen zu bestreiten. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.
24.02.2025
10008221
NOR40255133