Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
25.03.1967
Außerkrafttretensdatum
31.12.1979
Index
61/03 Familienpolitischer Beirat
Text
§ 10.Paragraph 10,
Die Führung der Geschäfte des Beirates obliegt dem Bundeskanzleramt; der hiedurch entstehende Aufwand ist aus den Kreditmitteln des Bundeskanzleramtes zu bestreiten. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.
Im RIS seit
10.08.2023
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025
Gesetzesnummer
10008221
Dokumentnummer
NOR40255132