Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz § 10

Kurztitel

Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 112/1967 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 617/1983

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 10

Inkrafttretensdatum

01.01.1984

Außerkrafttretensdatum

Index

61/03 Familienpolitischer Beirat

Text

Paragraph 10,

Die Führung der Geschäfte des Beirates obliegt dem Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz; der hiedurch entstehende Aufwand ist aus den Kreditmitteln des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Konsumentenschutz zu bestreiten. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2023

Gesetzesnummer

10008221

Dokumentnummer

NOR12095468

Alte Dokumentnummer

N6196727579L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/112/P10/NOR12095468

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