Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.1984
Außerkrafttretensdatum
Index
61/03 Familienpolitischer Beirat
Text
§ 10.Paragraph 10,
Die Führung der Geschäfte des Beirates obliegt dem Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz; der hiedurch entstehende Aufwand ist aus den Kreditmitteln des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Konsumentenschutz zu bestreiten. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2023
Gesetzesnummer
10008221
Dokumentnummer
NOR12095468
Alte Dokumentnummer
N6196727579L