Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,
BG
Paragraph 10
01.01.1984
61/03 Familienpolitischer Beirat
Die Führung der Geschäfte des Beirates obliegt dem Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz; der hiedurch entstehende Aufwand ist aus den Kreditmitteln des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Konsumentenschutz zu bestreiten. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.
10.08.2023
10008221
NOR12095468
N6196727579L