(3)Absatz 3,Eine Feststellung gemäß § 28 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes ersetzt den erfolgreichen Abschluss der 4. Stufe der Volksschule gemäß Abs. 1 erster Satz.Eine Feststellung gemäß Paragraph 28, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes ersetzt den erfolgreichen Abschluss der 4. Stufe der Volksschule gemäß Absatz eins, erster Satz.