Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesabgabenordnung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 314
Inkrafttretensdatum
10.01.1998
Außerkrafttretensdatum
24.05.2002
Abkürzung
BAO
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
B. Kosten im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren.
§ 314.Paragraph 314,
Im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren besteht Kostenpflicht
für alle Amtshandlungen, die auf Antrag zu einer vom Antragsteller gewünschten bestimmten Zeit vorgenommen werden;
für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des § 155;für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des Paragraph 155,;
für die vierte und jede weitere Alkoholfeststellung innerhalb eines Kalendermonats in derselben Verschlußbrennerei, wenn sie im Interesse des Inhabers der Brennerei vorgenommen wird;
für die Vergällung von Alkohol;
für Sachverständigengutachten und für chemische oder technische Untersuchungen von Waren anläßlich der Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Begünstigungen.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 681/1994)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 681 aus 1994,)
Schlagworte
Verbrauchersteuerverfahren
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2010
Gesetzesnummer
10003940
Dokumentnummer
NOR12056854
Alte Dokumentnummer
N3199850628L