den Spruch, einschließlich der Entscheidung, ob eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist,den Spruch, einschließlich der Entscheidung, ob eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG zulässig ist,