Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Anerbengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
07.09.1958
Außerkrafttretensdatum
31.12.1989
Index
20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
Text
I. Abschnitt.römisch eins. Abschnitt.
Der Erbhof.
Begriff.
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Erbhöfe sind behauste landwirtschaftliche Betriebe, die
im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im Eigentum von Ehegatten stehen und
mindestens einen zur angemessenen Erhaltung einer bäuerlichen Familie von fünf erwachsenen Personen ausreichenden, jedoch das Siebenfache dieses Ausmaßes nicht übersteigenden Durchschnittsertrag haben.
(2)Absatz 2,Zu landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Abs. 1 zählen auch solche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Wein-, Obst- oder Gemüsebau dienen. Ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Besitzungen sind keine landwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Abs. 1.Zu landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Absatz eins, zählen auch solche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Wein-, Obst- oder Gemüsebau dienen. Ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Besitzungen sind keine landwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Absatz eins,
(3)Absatz 3,Ob die Erhaltung einer bäuerlichen Familie im Sinne des Abs. 1 Z. 2 angemessen ist, ist nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen.Ob die Erhaltung einer bäuerlichen Familie im Sinne des Absatz eins, Ziffer 2, angemessen ist, ist nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen.
Schlagworte
Gut, Hof, Miteigentumsanteil, Miteigentum, Obstbau, Obstanbau, Weinbau, Winzer, Weinbauer, Gemüsebauer, Gemüseanbau, Gärtnerei, Gärntner, Bauernhof, Bauerngut, Agrarbetrieb, Obergrenze, Grenze, Untergrenze, Mindestgrenze, Höchstgrenze, Mittelbetrieb, Mittelhof, Mittelgut, Forstgut, Forstbetrieb, Forstwirtschaft, Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, Ackerbau, Viehzucht, Ertrag, Anwendungsbereich, Geltungsbereich, Landgut, Anerbenhof
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2023
Gesetzesnummer
10001969
Dokumentnummer
NOR12026221
Alte Dokumentnummer
N2195821857S