(1)Absatz eins,Soweit in den §§ 7 und 20 nichts anderes bestimmt ist, darf ein Zivilluftfahrzeug im Fluge nur verwendet werden, wennSoweit in den Paragraphen 7 und 20 nichts anderes bestimmt ist, darf ein Zivilluftfahrzeug im Fluge nur verwendet werden, wenn
es von der Autro Control GmbH durch Bescheid gemäß § 13 zugelassen ist, oderes von der Autro Control GmbH durch Bescheid gemäß Paragraph 13, zugelassen ist, oder
die Zulassung in einem anderen Staat von der Austro Control GmbH gemäß § 18 durch Bescheid anerkannt worden ist, oderdie Zulassung in einem anderen Staat von der Austro Control GmbH gemäß Paragraph 18, durch Bescheid anerkannt worden ist, oder
die Zulassung in einem anderen Staat auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen als anerkannt gilt.