Bundesrecht konsolidiert

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Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 199/1957

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

04.09.1957

Außerkrafttretensdatum

28.02.2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

A. Beförderung mit der Eisenbahn.

Beförderung von kranken Personen.

Paragraph eins,

Personen, die an Cholera, Pest oder Pocken (Blattern) erkrankt, sowie Personen, die einer dieser Krankheiten verdächtig sind, sind von der Beförderung mit der Eisenbahn ausgeschlossen.

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2020

Gesetzesnummer

10010280

Dokumentnummer

NOR12130466

Alte Dokumentnummer

N8195745331J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/199/P1/NOR12130466

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