Bundesrecht konsolidiert

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Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 199/1957 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 74/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

29.02.2020

Außerkrafttretensdatum

14.12.2021

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

A. Beförderung mit der Eisenbahn.

Beförderung von kranken Personen.

Paragraph eins,

Personen, die an Cholera, COVID-19, Pest oder Pocken (Blattern) erkrankt, sowie Personen, die einer dieser Krankheiten verdächtig sind, sind von der Beförderung mit der Eisenbahn ausgeschlossen.

Im RIS seit

05.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2021

Gesetzesnummer

10010280

Dokumentnummer

NOR40221215

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/199/P1/NOR40221215

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