Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind
Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1957,
römisch fünf
Paragraph eins
04.09.1957
28.02.2020
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Personen, die an Cholera, Pest oder Pocken (Blattern) erkrankt, sowie Personen, die einer dieser Krankheiten verdächtig sind, sind von der Beförderung mit der Eisenbahn ausgeschlossen.
05.03.2020
10010280
NOR12130466
N8195745331J