Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
15.12.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
A. Beförderung mit der Eisenbahn.
Beförderung von kranken Personen.
§ 1.Paragraph eins,
Personen, die an Cholera, Pest oder Pocken (Blattern) erkrankt, sowie Personen, die einer dieser Krankheiten verdächtig sind, sind von der Beförderung mit der Eisenbahn ausgeschlossen.
Im RIS seit
15.12.2021
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2021
Gesetzesnummer
10010280
Dokumentnummer
NOR40240004