Bundesrecht konsolidiert

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Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind § 1

Kurztitel

Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 199/1957 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 549/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.12.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

A. Beförderung mit der Eisenbahn.

Beförderung von kranken Personen.

Paragraph eins,

Personen, die an Cholera, Pest oder Pocken (Blattern) erkrankt, sowie Personen, die einer dieser Krankheiten verdächtig sind, sind von der Beförderung mit der Eisenbahn ausgeschlossen.

Im RIS seit

15.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2021

Gesetzesnummer

10010280

Dokumentnummer

NOR40240004

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/199/P1/NOR40240004

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