Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vertragsbedienstetengesetz 1948 § 22

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 22

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Nebengebühren und Zulagen

Paragraph 22, (1) Für die Nebengebühren gelten die einschlägigen Bestimmungen für die Bundesbeamten sinngemäß. Die Jubiläumszuwendung für den teilbeschäftigten Vertragsbediensteten ist jedoch nach jenem Teil des seiner Einstufung entsprechenden Monatsentgeltes (und der Kinderzulage) zu bemessen, der seinem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß in seinem bisherigen Dienstverhältnis entspricht.

  (2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des

Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie

beträgt

---------------------------+----------------------+---------------

in der Entlohnungsgruppe   I   Entlohnungsstufe   I    Schilling

---------------------------I----------------------I---------------

p 1 bis p 5, e, d, c, b    I                      I

---------------------------I----------------------I      1 693

         a                 I      1 bis 8         I

---------------------------I----------------------I----------------

         a                 I         ab 9         I      2 152

  1. Absatz 3Ein Anspruch auf Verwaltungsdienstzulage besteht nicht für Zeiträume, für die ein Anspruch auf die Heeresdienstzulage nach Paragraph 85, besteht.
  2. Absatz 4Für den Anspruch auf Omnibuslenkerzulage, Pflegedienstzulage und Pflegedienst-Chargenzulage gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die Bundesbeamten sinngemäß mit der Maßgabe, daß Vertragsbediensteten des Krankenpflegefachdienstes und Hebammen bis zur Entlohnungsstufe 10 die niedrigere und ab der Entlohnungsstufe 11 die höhere Pflegedienstzulage gebührt.

Anmerkung

Art. V Abs. 1 der 3. VBG-Novelle, BGBl. Nr. 165/1961;
V: BGBl. Nr. 316/1974, 188/1975, 243/1975, 49/1976, 478/1978,
604/1988;

Schlagworte

Einzelpauschale, Gruppenpauschale, Fortzahlung, Pauschalierung, Überstundenvergütung, Sonn- und Feiertagsvergütung, Belohnung, Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan, Journaldienstzulage, Sonn- und Feiertagszulage, Bereitschaftsentschädigung, Schichtdienst

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2008

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR40001980

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1948/86/P22/NOR40001980

Navigation im Suchergebnis