Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach § 42 AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.