Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/05/0139 E 14. Mai 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020070025.L05