Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1991

Geschäftszahl

87/05/0139

Rechtssatz

Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.