Schadenersatzleistungen des Arbeitgebers für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Dienstnehmers, die im Rahmen einer Dienstfahrt angefallen sind, stellen einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar (vgl. VwGH 16.12.1999, 97/15/0121, unter Hinweis auf die Rechtsprechung zum EStG 1972). Dass insoweit durchlaufende Gelder oder Auslagenersätze (§ 26 Z 2 EStG 1988) vorlägen, wurde bereits in der Rechtsprechung (wenn auch noch zum EStG 1972) verneint (vgl. VwGH 16.3.1989, 89/14/0056).Schadenersatzleistungen des Arbeitgebers für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Dienstnehmers, die im Rahmen einer Dienstfahrt angefallen sind, stellen einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar vergleiche VwGH 16.12.1999, 97/15/0121, unter Hinweis auf die Rechtsprechung zum EStG 1972). Dass insoweit durchlaufende Gelder oder Auslagenersätze (Paragraph 26, Ziffer 2, EStG 1988) vorlägen, wurde bereits in der Rechtsprechung (wenn auch noch zum EStG 1972) verneint vergleiche VwGH 16.3.1989, 89/14/0056).