Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/04/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0141

Entscheidungsdatum

29.09.2025

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0142

Rechtssatz

In Bezug auf eine Prüfung der Preisangemessenheit von Angeboten gemäß Paragraph 20, Absatz eins, letzter Satz in Verbindung mit Paragraph 151, Absatz eins, BVergG 2018 hat das VwG im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens etwa über die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung nicht nur zu prüfen, ob die Angemessenheit von sachkundigen Personen auf Grund ausreichend detaillierter Unterlagen geprüft worden ist. Vielmehr hat das VwG selbst - wie der Auftraggeber - unter Berücksichtigung der auch dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Der dabei anzuwendende Maßstab, insbesondere ob das VwG einen Sachverständigen beizuziehen hat, ist jeweils fallbezogen zu beurteilen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L04

Im RIS seit

04.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2026

Dokumentnummer

JWR_2022040141_20250929L05