Verwaltungsgerichtshof
29.09.2025
Ra 2022/04/0141
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0142
In Bezug auf eine Prüfung der Preisangemessenheit von Angeboten gemäß Paragraph 20, Absatz eins, letzter Satz in Verbindung mit Paragraph 151, Absatz eins, BVergG 2018 hat das VwG im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens etwa über die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung nicht nur zu prüfen, ob die Angemessenheit von sachkundigen Personen auf Grund ausreichend detaillierter Unterlagen geprüft worden ist. Vielmehr hat das VwG selbst - wie der Auftraggeber - unter Berücksichtigung der auch dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Der dabei anzuwendende Maßstab, insbesondere ob das VwG einen Sachverständigen beizuziehen hat, ist jeweils fallbezogen zu beurteilen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L04