Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
18
Geschäftszahl
Ro 2022/04/0010
Entscheidungsdatum
21.01.2026
Index
E000 EU- Recht allgemein
E6J
Norm
EURallg
62022CJ0277 Global NRG Kereskedelmi és Tanácsadó Zrt. VORAB
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/15/0070 E 25. Oktober 2011 VwSlg 8674 F/2011 RS 6
Stammrechtssatz
Belastendes nationales Recht, das in einer konkreten Konstellation im Widerspruch zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht steht, wird für diese Konstellation verdrängt. Nationales Recht bleibt insoweit unangewendet, als ein Verstoß gegen unmittelbar anwendbares Unionsrecht gegeben ist. Die Verdrängungswirkung des Unionsrechts hat zur Folge, dass die nationale gesetzliche Regelung in jener Gestalt anwendbar bleibt, in der sie nicht mehr im Widerspruch zum Unionsrecht steht. Die Verdrängung erreicht dabei bloß jenes Ausmaß, das gerade noch hinreicht, um einen unionsrechtskonformen Zustand herbeizuführen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. April 2008, 2008/15/0064).Belastendes nationales Recht, das in einer konkreten Konstellation im Widerspruch zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht steht, wird für diese Konstellation verdrängt. Nationales Recht bleibt insoweit unangewendet, als ein Verstoß gegen unmittelbar anwendbares Unionsrecht gegeben ist. Die Verdrängungswirkung des Unionsrechts hat zur Folge, dass die nationale gesetzliche Regelung in jener Gestalt anwendbar bleibt, in der sie nicht mehr im Widerspruch zum Unionsrecht steht. Die Verdrängung erreicht dabei bloß jenes Ausmaß, das gerade noch hinreicht, um einen unionsrechtskonformen Zustand herbeizuführen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. April 2008, 2008/15/0064).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62022CJ0277 Global NRG Kereskedelmi és Tanácsadó Zrt. VORAB
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J19
Im RIS seit
17.03.2026
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026
Dokumentnummer
JWR_2022040010_20260121J18