Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2024/03/0086
Entscheidungsdatum
11.09.2024
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/07/0078 E 28. Juli 2016 RS 1
Stammrechtssatz
Für die Deutung eines auslegungsbedürftigen Begriffs in einem Bescheidspruch ist neben dem Wortsinn der jeweilige Bescheid als Ganzes, wie etwa der Kontext mit dem übrigen konkreten Spruchinhalt und der Bescheidbegründung, wesentlich. Die Auslegung eines Bescheidspruchs hängt somit jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.
Schlagworte
Spruch und Begründung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024030086.L01
Im RIS seit
08.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2024030086_20240911L01