Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0078 E 28. Juli 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Deutung eines auslegungsbedürftigen Begriffs in einem Bescheidspruch ist neben dem Wortsinn der jeweilige Bescheid als Ganzes, wie etwa der Kontext mit dem übrigen konkreten Spruchinhalt und der Bescheidbegründung, wesentlich. Die Auslegung eines Bescheidspruchs hängt somit jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024030086.L01