Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0024

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/17/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0078 E 28. Juli 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Deutung eines auslegungsbedürftigen Begriffs in einem Bescheidspruch ist neben dem Wortsinn der jeweilige Bescheid als Ganzes, wie etwa der Kontext mit dem übrigen konkreten Spruchinhalt und der Bescheidbegründung, wesentlich. Die Auslegung eines Bescheidspruchs hängt somit jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170024.L02