Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/09/0055

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/09/0055

Entscheidungsdatum

20.01.2021

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist eine relative Befangenheit vorgeworfen worden, nimmt das VwG schließlich das Vorliegen einer absoluten Befangenheit an, so liegt kein Austausch der Tat durch das VwG durch Heranziehung eines anderen als des ursprünglich der Bestrafung zugrunde gelegten Sachverhaltes vor(vgl. VwGH 18.11.2019, Ra 2019/08/0050), sondern es ist bloß zu einer zulässigen Änderung der rechtlichen Beurteilung gekommen.

Schlagworte

Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020090055.L03

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021

Dokumentnummer

JWR_2020090055_20210120L03