Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/02/0279

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/02/0279

Entscheidungsdatum

14.09.2001

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Rechtssatz

Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Bestrafung wegen des einen Delikts tatsächlich der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst wird (Hinweis: E 16.11.1988, 88/02/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020279.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018

Dokumentnummer

JWR_1998020279_20010914X01

Rechtssatz für Ra 2015/02/0148

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0148

Entscheidungsdatum

20.11.2015

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/02/0279 E 14. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Bestrafung wegen des einen Delikts tatsächlich der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst wird (Hinweis: E 16.11.1988, 88/02/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020148.L03

Im RIS seit

14.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2016

Dokumentnummer

JWR_2015020148_20151120L03

Rechtssatz für Ra 2018/02/0123

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0123

Entscheidungsdatum

02.09.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs1
VwGVG 2014 §38

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/02/0279 E 14. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Bestrafung wegen des einen Delikts tatsächlich der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst wird (Hinweis: E 16.11.1988, 88/02/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020123.L03

Im RIS seit

06.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2020

Dokumentnummer

JWR_2018020123_20190902L03

Rechtssatz für Ro 2019/04/0012

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ro 2019/04/0012

Entscheidungsdatum

03.03.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs2 idF 2013/I/033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/02/0279 E 14. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Bestrafung wegen des einen Delikts tatsächlich der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst wird (Hinweis: E 16.11.1988, 88/02/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019040012.J05

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020

Dokumentnummer

JWR_2019040012_20200303J05

Rechtssatz für Ra 2020/02/0046

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2020/02/0046

Entscheidungsdatum

25.06.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs1
VwGVG 2014 §38

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/02/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/02/0279 E 14. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Bestrafung wegen des einen Delikts tatsächlich der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst wird (Hinweis: E 16.11.1988, 88/02/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020046.L06

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020

Dokumentnummer

JWR_2020020046_20200625L06

Rechtssatz für Ra 2025/02/0182

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0182

Entscheidungsdatum

10.11.2025

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/02/0279 E 14. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Bestrafung wegen des einen Delikts tatsächlich der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst wird (Hinweis: E 16.11.1988, 88/02/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020182.L03

Im RIS seit

09.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2025

Dokumentnummer

JWR_2025020182_20251110L03