Für die Beurteilung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Auflagen eines im Rahmen des konzentrierten Verfahrens ergangenen abfallrechtlichen Genehmigungsbescheides ist die Frage zu klären, auf welche Rechtsgrundlagen die betreffenden Auflagen gestützt wurden und welchen Interessen diese dienen (vgl. VwGH 25.6.2019, Ra 2017/05/0095, mwN).Für die Beurteilung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Auflagen eines im Rahmen des konzentrierten Verfahrens ergangenen abfallrechtlichen Genehmigungsbescheides ist die Frage zu klären, auf welche Rechtsgrundlagen die betreffenden Auflagen gestützt wurden und welchen Interessen diese dienen vergleiche VwGH 25.6.2019, Ra 2017/05/0095, mwN).