Liegt ein Fall vor, in dem auf Grund des Spruches des Bewilligungsbescheides Zweifel über die konkrete Ausführung der Wasserkraftanlage bleiben, so sind für die Auslegung des Spruchs die genannten Teile der Projektbeschreibung maßgeblich (vgl. E 24. September 2015, 2012/07/0167).Liegt ein Fall vor, in dem auf Grund des Spruches des Bewilligungsbescheides Zweifel über die konkrete Ausführung der Wasserkraftanlage bleiben, so sind für die Auslegung des Spruchs die genannten Teile der Projektbeschreibung maßgeblich vergleiche E 24. September 2015, 2012/07/0167).