Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0073

Rechtssatz

Liegt ein Fall vor, in dem auf Grund des Spruches des Bewilligungsbescheides Zweifel über die konkrete Ausführung der Wasserkraftanlage bleiben, so sind für die Auslegung des Spruchs die genannten Teile der Projektbeschreibung maßgeblich vergleiche E 24. September 2015, 2012/07/0167).