Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/08/0039

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2002/08/0039

Entscheidungsdatum

09.08.2002

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AlVG 1977 §49;
AVG §52;
  1. AVG § 52 heute
  2. AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025
  3. AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  4. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  5. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  6. AVG § 52 gültig von 01.07.1995 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  7. AVG § 52 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Rechtssatz

Ein eingeschränkter Geisteszustand kann zu einer Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Ohne aktuelles Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann die Behörde aber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung der Kontrollmeldung zu erfassen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Hinweis E 30. März 1993, 92/08/0183). Von der Beurteilung dieser Umstände hängt es aber ab, ob dem Arbeitslosen ein Kontrolltermin überhaupt wirksam vorgeschrieben wurde und ob der Arbeitslose vermochte, diesen wahrzunehmen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080039.X01

Im RIS seit

29.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2014

Dokumentnummer

JWR_2002080039_20020809X01

Rechtssatz für 2012/08/0015

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2012/08/0015

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AlVG 1977 §49;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0039 E 9. August 2002 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Ein eingeschränkter Geisteszustand kann zu einer Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Ohne aktuelles Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann die Behörde aber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung der Kontrollmeldung zu erfassen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Hinweis E 30. März 1993, 92/08/0183). Von der Beurteilung dieser Umstände hängt es aber ab, ob dem Arbeitslosen ein Kontrolltermin überhaupt wirksam vorgeschrieben wurde und ob der Arbeitslose vermochte, diesen wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012080015.X01

Im RIS seit

29.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2013

Dokumentnummer

JWR_2012080015_20130625X01

Rechtssatz für 2012/08/0221

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2012/08/0221

Entscheidungsdatum

11.12.2013

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0039 E 9. August 2002 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Ein eingeschränkter Geisteszustand kann zu einer Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Ohne aktuelles Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann die Behörde aber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung der Kontrollmeldung zu erfassen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Hinweis E 30. März 1993, 92/08/0183). Von der Beurteilung dieser Umstände hängt es aber ab, ob dem Arbeitslosen ein Kontrolltermin überhaupt wirksam vorgeschrieben wurde und ob der Arbeitslose vermochte, diesen wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012080221.X01

Im RIS seit

02.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014

Dokumentnummer

JWR_2012080221_20131211X01