Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2012/08/0221
Entscheidungsdatum
11.12.2013
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0039 E 9. August 2002 RS 1
(hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Ein eingeschränkter Geisteszustand kann zu einer Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Ohne aktuelles Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann die Behörde aber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung der Kontrollmeldung zu erfassen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Hinweis E 30. März 1993, 92/08/0183). Von der Beurteilung dieser Umstände hängt es aber ab, ob dem Arbeitslosen ein Kontrolltermin überhaupt wirksam vorgeschrieben wurde und ob der Arbeitslose vermochte, diesen wahrzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080221.X01
Im RIS seit
02.02.2014
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014
Dokumentnummer
JWR_2012080221_20131211X01