Verwaltungsgerichtshof
11.12.2013
2012/08/0221
GRS wie 2002/08/0039 E 9. August 2002 RS 1
(hier nur der erste Satz)
Ein eingeschränkter Geisteszustand kann zu einer Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Ohne aktuelles Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann die Behörde aber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung der Kontrollmeldung zu erfassen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Hinweis E 30. März 1993, 92/08/0183). Von der Beurteilung dieser Umstände hängt es aber ab, ob dem Arbeitslosen ein Kontrolltermin überhaupt wirksam vorgeschrieben wurde und ob der Arbeitslose vermochte, diesen wahrzunehmen.