Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18265 A/2011
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2009/07/0204
Entscheidungsdatum
10.11.2011
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/06/0190 E 9. April 1992 RS 2
Stammrechtssatz
Die Übermittlung einer Bescheidausfertigung an eine Partei bedeutet die Zustellung dieses Bescheides an diese (selbst wenn die Absicht der Behörde auf eine bloße Information gerichtet war); die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet hingegen nicht deren Parteistellung. Es kommt daher immer entscheidend darauf an, ob der betreffenden Person auf Grund der Verwaltungsvorschriften die Stellung einer Partei zukommt (Hinweis E 20.10.1969, 1579/68).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Parteibegriff Tätigkeit der Behörde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070204.X02
Im RIS seit
01.12.2011
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2017
Dokumentnummer
JWR_2009070204_20111110X02