Ein "Behandeln" von Abfällen iSd § 2 Abs. 7 Z. 1 AWG 2002 - was nach dieser Gesetzesbestimmung Voraussetzung dafür ist, um eine (ortsfeste) Anlage als "Behandlungsanlage" iS des § 37 Abs. 1 legcit einzustufen - liegt somit nach § 2 Abs. 5 Z. 1 legcit nur dann vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anhang 2 zum AWG 2002 erfüllt.Ein "Behandeln" von Abfällen iSd Paragraph 2, Absatz 7, Ziffer eins, AWG 2002 - was nach dieser Gesetzesbestimmung Voraussetzung dafür ist, um eine (ortsfeste) Anlage als "Behandlungsanlage" iS des Paragraph 37, Absatz eins, legcit einzustufen - liegt somit nach Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer eins, legcit nur dann vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anhang 2 zum AWG 2002 erfüllt.