Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2004

Geschäftszahl

2004/07/0130

Rechtssatz

Ein "Behandeln" von Abfällen iSd Paragraph 2, Absatz 7, Ziffer eins, AWG 2002 - was nach dieser Gesetzesbestimmung Voraussetzung dafür ist, um eine (ortsfeste) Anlage als "Behandlungsanlage" iS des Paragraph 37, Absatz eins, legcit einzustufen - liegt somit nach Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer eins, legcit nur dann vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anhang 2 zum AWG 2002 erfüllt.