Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7142 F/1996
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
96/15/0015
Entscheidungsdatum
20.11.1996
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/10 90/14/0050 3
Stammrechtssatz
Nur Aufwendungen und Erträge, die durch den Betrieb veranlaßt sind, dürfen das Einkommen der Körperschaft beeinflussen. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind aber nicht durch den Betrieb veranlaßt, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis. Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern zuwendet, die sie aber anderen Personen, die nicht ihre Gesellschafter sind, nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde, sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt (Hinweis E 8.3.1994, 91/14/0151, 0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150015.X04
Dokumentnummer
JWR_1996150015_19961120X04