Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
92/06/0007
Entscheidungsdatum
09.07.1992
Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Das Erfordernis der Einholung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens (hier Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 für die Errichtung eines Gewerbebetriebes mit Wohnhaus im Grünland) ergibt sich weder aus dem Slbg ROG noch - unmittelbar - aus dem AVG. (Im Beschwerdefall ist die Einholung eines derartigen Gutachtens auch nicht auf Grund der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich).Das Erfordernis der Einholung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens (hier Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 für die Errichtung eines Gewerbebetriebes mit Wohnhaus im Grünland) ergibt sich weder aus dem Slbg ROG noch - unmittelbar - aus dem AVG. (Im Beschwerdefall ist die Einholung eines derartigen Gutachtens auch nicht auf Grund der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker
Ortsbild Landschaftsbild
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel
Sachverständigenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060007.X05
Im RIS seit
09.07.1992
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1992060007_19920709X05