Verwaltungsgerichtshof
09.07.1992
92/06/0007
Das Erfordernis der Einholung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens (hier Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 für die Errichtung eines Gewerbebetriebes mit Wohnhaus im Grünland) ergibt sich weder aus dem Slbg ROG noch - unmittelbar - aus dem AVG. (Im Beschwerdefall ist die Einholung eines derartigen Gutachtens auch nicht auf Grund der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich).