Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1992

Geschäftszahl

92/06/0007

Rechtssatz

Das Erfordernis der Einholung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens (hier Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 für die Errichtung eines Gewerbebetriebes mit Wohnhaus im Grünland) ergibt sich weder aus dem Slbg ROG noch - unmittelbar - aus dem AVG. (Im Beschwerdefall ist die Einholung eines derartigen Gutachtens auch nicht auf Grund der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich).