Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/04/0154
Entscheidungsdatum
20.10.1992
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/04/0216 2
(iS eines Abspruches nach § 57g HKG über Art und Ausmaß der
Umlagepflicht der Gewerbetreibenden sind auch die für deren
Zugehörigkeit in Betracht kommenden Landesgremien im Spruch
anzuführen).
Stammrechtssatz
Das Fehlen eines rechtlich erforderlichen Ausspruches im Bescheidspruch kann durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden.
Schlagworte
Spruch und Begründung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040154.X02
Dokumentnummer
JWR_1992040154_19921020X02