Verwaltungsgerichtshof
20.10.1992
92/04/0154
GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/04/0216 2
(iS eines Abspruches nach Paragraph 57 g, HKG über Art und Ausmaß der Umlagepflicht der Gewerbetreibenden sind auch die für deren Zugehörigkeit in Betracht kommenden Landesgremien im Spruch anzuführen).
Das Fehlen eines rechtlich erforderlichen Ausspruches im Bescheidspruch kann durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden.