Verwaltungsgerichtshof
28.01.1993
92/04/0212
GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/04/0216 2
Das Fehlen eines rechtlich erforderlichen Ausspruches im Bescheidspruch kann durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 28.1.1993 92/04/0213