Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/16/0049

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/16/0049

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Index

32/06 Verkehrsteuern

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0050

Rechtssatz

Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160049.X03

Im RIS seit

03.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1991160049_19920625X03

Rechtssatz für 94/16/0083

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/16/0083

Entscheidungsdatum

30.05.1994

Index

32/06 Verkehrsteuern

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.5.1994 94/16/0117,94/16/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3

Stammrechtssatz

Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160083.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994160083_19940530X01

Rechtssatz für 96/16/0055

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/16/0055

Entscheidungsdatum

18.04.1997

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3

Stammrechtssatz

Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160055.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1996160055_19970418X01