Verwaltungsgerichtshof
18.04.1997
96/16/0055
GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3
Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.