Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1997

Geschäftszahl

96/16/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3

Stammrechtssatz

Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.