Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1994

Geschäftszahl

94/16/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3

Stammrechtssatz

Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.5.1994 94/16/0117,94/16/0118