Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2002/12/0140
Entscheidungsdatum
19.11.2002
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/18/0248 E 13. September 1991 RS 3
hier: Der Entscheidungswille der belangten Behörde im Zusammenhang
mit der Anrechnung von Vordienstzeiten gemäß § 12 GehG, welcher
explizit nicht einmal im Berichtigungsbescheid aufgezeigt wird,
wäre einer durchschnittlichen Verfahrenspartei wohl nur nach
langem Nachdenken und Studium der Gesetzeswerke (einschließlich
der zahllosen Novellierungen des GehG), keinesfalls jedoch "klar"
erkennbar gewesen.
Stammrechtssatz
Ein Versehen ist dann klar erkennbar, wenn zu dessen Erkennung kein längeres Nachdenken und keine Nachschau in Gesetzeswerken notwendig ist, wobei vom Maßstab eines mit der zu behandelnden Materie vertrauten Durchschnittsbetrachters auszugehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120140.X03
Im RIS seit
05.03.2003
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011
Dokumentnummer
JWR_2002120140_20021119X03