Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/14/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

90/14/0131

Entscheidungsdatum

20.11.1990

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Liebhaberei bei Vermietung von Appartments: Beim im Beobachtungszeitraum von 10 Jahren (davon drei streitgegenständlich) bestandenen Fremdmitteleinsatz und der normalen Absetzung für Abnutzung wäre ein Totalgewinn unmöglich zu erzielen gewesen. Daß im Anschluß an diesen Beobachtungszeitraum eintretende Änderungen in der Wirtschaftsführung von Anbeginn geplant waren, ist für Beginn und Ende eines Beobachtungszeitraumes nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140131.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1990140131_19901120X05