Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
89/13/0245
Entscheidungsdatum
19.09.1990
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 509;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2
Stammrechtssatz
Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130245.X04
Dokumentnummer
JWR_1989130245_19900919X04