Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1991

Geschäftszahl

90/15/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.