Verwaltungsgerichtshof
19.09.1990
89/13/0245
GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2
Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 509;