Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1990

Geschäftszahl

89/13/0245

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 509;