Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1976

Geschäftszahl

2046/75

Rechtssatz

Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.