Verwaltungsgerichtshof
13.01.1976
2046/75
Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.